Den Hinweisen zugrunde liegt das Hygienekonzept der Stadt Marl und die jeweils aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung für das Land NRW, deren Einhaltung zu gewährleisten ist.
- Mit Betreten der Anlage bestätigt jeder Spieler, Trainer Zuschauer etc. einen völlig symptomfreien Gesundheitszustand.
- Personen bzw. Rückkehrern aus Risikogebieten, sofern bekannt, ist das Betreten der Anlage nur mit einem vorliegenden, negativen COVID19 Test gestattet, sofern seit Rückkehr nicht mindestens 14 Tage vergangen sind. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten Tagen Kontakt zu einer positiv auf COVID19 getesteten Person hatten.
- Das Betreten der Sportanlage ist nur mit einem Mund-und-Nasenschutz gestattet, dieser darf erst abgelegt werden, wenn der Sitzplatz oder der Zuschauerbereich eingenommen wurde.
- Alle Personen, die die Sportanlage betreten (nur über den ausgewiesenen Eingang), sind verpflichtet sich in die am Eingang ausliegende Liste, mit Namen, Adresse und Telefonnummer einzutragen, um eine ggf. notwendige Rückverfolgung bei Infektionsgeschehen zu gewährleisten. Der Ausgang ist das Feuerwehrtor zur Hagenstraße am Hauptplatz.
- Eine Liste der Spielteilnehmer, Trainer, Betreuer und Funktionsteam ist gesondert zu hinterlegen, (Coronanachverfolgungsliste); der Nachweis über DFBnet ist nicht ausreichend.
- Es dürfen zwei Mannschaften aktiv am Spielgeschehen teilnehmen, einschließlich aller nach Verbandssatzung bzw. Spielordnung zulässigen Spielerinnen und Spieler. Weiteren Gäste der Sportanlage einschließlich Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, nicht eingesetzter Spieler etc. zählen zu den Zuschauern.
- Die maximale Anzahl an Personen auf der gesamte Sportanlage ist auf 999 Personen begrenzt. Sollte diese Zahl erreicht werden, kann es passieren, dass der Zutritt temporär verweigert wird. Es wird darum gebeten, frühzeitig anzureisen.
- Der Mindestabstand von 1,50 m ist dauerhaft auf der gesamten Sportanlage einzuhalten. Ausgenommen hiervon sind nur die Aktiven direkt auf dem Spielfeld (ausgenommen: Spielpausen).
- Die Mannschaften betreten die Anlage frühestens 1,5 Stunden vor dem Anstoß (Kabinenzuteilung etwa 60 Minuten vor dem Spiel) und verlassen diese umgehend nach dem Duschen bis spätestens 45 Minuten nach dem Spiel.
- Auf Begrüßungsrituale wie Handshake etc. ist zu verzichten, Spucken und Naseputzen auf dem Sportgelände sind zu vermeiden, die Handhygiene wird großgeschrieben (gründlich waschen und desinfizieren).
- In den Umkleiden ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten, daher werden, wenn nötig zwei Kabinen zur Verfügung gestellt. Maximal 4 Personen können in einem Duschraum mit dem erforderlichen Mindestabstand duschen. Verantwortlich zeichnen sich dafür die Trainer und Betreuer.
- Beim Betreten des Clubheims und der Sanitäranlagen sowie beim Kauf von Getränken und Speisen an den ausgewiesenen Verkaufsständen auf der Sportanlage ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen (Maskenpflicht). Ebenso überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann (z.B. Besprechungen in der Kabine).
- Den Anweisungen der anwesenden Ordner ist unbedingt Folge zu leisten, diese sind weisungsbefugt.
Die nach bestem Wissen getroffenen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, eine Haftung kann dafür nicht übernommen werden. Wir appellieren an alle Besucher und Sportler unserer Sportanlage, die aktuell geltenden Bestimmungen zum Schutz für sich selbst und aller Beteiligten einzuhalten. Fehlverhalten wird angesprochen und kann im Wiederholungsfall zum Verlassen der Anlage führen.