Datenschutzgrundverordnung für Vereine
Präambel Der FC Marl 2011 e.V. Verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten(z.B. Im Rahmen der Vereinsverwaltung,der Organisation des Sportbetriebs,der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen,Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung- 1 Allgemeines
- 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitgliedern
- Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen.Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
- Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen(z.B. Startpass, Spielerpass,Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
- 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben
- 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
- 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
- 6 Kommunikation per E-Mail
- 7 Verpflichtung auf Vertraulichkeit
- 8 Datenschutzbeauftragter
- 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
- Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit.Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit, den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen werden.
- Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online – Auftritten verantwortlich.
- Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte ( z.B. Homepage, Twitter ) der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen,denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
- 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer
- Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere
- 11 Inkrafttreten